Information für Autofahrer
Sollten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Schadens. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung wird empfohlen:
Notieren Sie
a) Name und Anschrift des Unfallgegners (Fahrer) sowie des Fahrzeughalters
b) das amtliche Kennzeichen
Fotografieren Sie
nach Möglichkeit den Unfallort und –schaden. Farbaufnahmen lassen den Schaden deutlicher erkennen.
Notieren Sie
Adressen von Zeugen. Bei größeren Schäden schalten Sie die Polizei ein. Name und Dienststelle des Polizeibeamten notieren, der den Unfall aufnimmt.
Bringen Sie
Ihren Wagen in die Werkstatt Ihres Vertrauens. Sie haben das Recht dazu.
Beauftragen Sie
einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Verständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
Bedenken Sie,
es geht um einen Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie sollen so gestellt werden, als hätten Sie nie einen Schaden erlitten.